Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
583
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Zweyter Abschnitt. 58z

nicht geändert und aufgehoben werden. Diese aberhätte entweder geändert, oder es hätten die Verrich-tungen des Lehramtes sehr oft unterbrochen, gestohret,und ausgesetzet werden müssen, wenn das weiblicheGeschlecht zum Amte der Lehre eben so fähig hatte seynsollen, als das männliche Geschlecht. Darum solltedas Weib in der Gemeine schweigen. Doch das warzur Disciplin der Kirche in diesem Stücke noch nichtgenug. Man mußte wissen , wie man sich bey derWahl der Lehrer zu verhalteil hätte, und diejenigen,die da^u bestimmet wurden, mußten in solche Umstän-de gesetzet werden , in welchen sie ihr Amt ungestöh-ret abwarten , und demselben eine vollkommene Gnü-ge leisten konnten. Darum bestimmete Paulus dieEigenschaften, die bey einem Lehrer der Gemeine ge-funden werden sollten, und verpflichtete zugleich dieChristen zur Unterhaltung ihrer Aufseher und Diener,ob er es gleich ihrem eigenen Gutdüncken überließ,wie sie diese Versorgung einrichten wollten. Es istwahr, daß dieApostel sich durch die Arbeit ihrer Hän-de erhielten. Dieses aber konnte weder für alle Chri-sten, noch für alle Zeiten, eine Regel seyn; denn sie er-ließen den Christen die Ausübung einer Pflicht, dieihr Nutzen und die Billigkeit erfoderte, aus keinerandern Ursache, als weil sie die Welt überzeugen woll-ten , daß sie bey der Ausbreitung der Religion ohnealle irdische Absichten handelten. Wenn sie sich inden Zeiten, da das Christenthum der Erde noch un-bekannt war, von den Bekennen desselben hättenverpflegen lassen, wie sie solches fodern konnte-,: sowar der Argwohn, daß sie eigennützig wären, beyHeiden, die von der Religion noch keine Begriffe hat-ten, zu entschuldigen: aber wäre wohl ein solcher Arg-

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