586 Geschichte der christlichen Religion.
hcmnem nach Samaria, denen, welche daselbst dasWort Gottes angenommen hatten, die Taufe undden heiligen Geist mitzutheilen. Doch wie diese Ver-bindung , außer der allgemeinen Eigenschaft, näm-lich der Uebereinstimmung in der Wahrheit und Tu-gend , sonst noch beschaffen seyn sollte, davon ha-ben die Apostel selbst keine besondern Gesetze hinterlas-sen.
i Cor. 6, i. Sie sorgeten aber weit mehr für die Eintracht un-2Cor.iz,i-ter den Mitgliedern einer jeden besondern Gemeine.Daher riech der Apostel, daß sie die Streitigkeiten,^ ^uen entstehen würden, in der Güte beyzu-legen suchen, und sie nicht vor die Richterstühle derheidnischen Obrigkeiten bringen sollten. Wie über-haupt alle Kirchcngeseße mehr Rathschläge und guteOrdnungen, als Gesetze im eigentlichen Verständesind, indem sie auf die allgemeine Einwilligung derChristen ankommen, und nicht eher und länger ver-binden , als sich ein jedes Mitglied selbst und freywit-lig bindet: so war in diesem Kirchengesctze auch nichts,welches die Christen zu einem Eingriffe in die Rechteder Obrigkeit berechtigen, oder von dem Staate da-für angesehen werden konnte. Denn die Gerechtig-keit, wo sie anders eigennützig ist, muß sich allezeitfreuen, wenn Privatstreitigkeitcn durch eine friedlicheVergleichung der uneinige,, Parteyen aufgehoben wer-den können. Sie selbst muß in vielen zweifelhaftenFällen ihre Zuflucht zu diesem Mittel nehmen, wennsie sich nicht in die Gefahr begeben will , in Fällen,wo menschliche Einsichten nicht weit genug reichen,zu fehlen und ungerecht zu urtheilen.
Das Christenthum geboth zwar allen seinen Bcken-nern die Mildthätigkeit und das Erbarmen gegen ihre
Dürf-