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Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
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Zweyter Abschnitt.

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Dürftigen und nothleidenden Brüder. Allein, daeiner in einer Gemeine theils nicht alle Brüder ken-net , die seiner Hülfe bedürfen, theils nicht allen undauch nicht allen in einem gleichen Grade beysieh en,und dieser Ursachen wegen, leicht dieser oder jener leerausgehen und hülfios bleiben kann: so führte Paulus die löbliche Ordnung unter den Gemeinen ein, daß siebey der öffentlichen Feycr ihres Gottesdienstes an denTagen des Herrn , für die Armen sammlen sollten;ein Gesetz, das allen andern Kirchengesetzen ähnlichwar, alle zur frcywilligen Beobachtung desselben eimlud, und niemanden zwang.

Dieses waren apostolische Kirchengesetze, die haupt-sächlich diejenigen angicngen, welche die erforderlichenEigenschaften eines Christen, oder zum wenigsten dochdie äußerlichen besaßen,, über welche Menschen urthei-len können. Allein, wie oft trägt sichs zu , daß einMitglied den Blind zerreißt, den es mit seinen an-dern Mitgliedern eingegangen ist; daß es der Gesell-schaft zur Schande wird, und sich wider alle diePflichten auflehnet, deren Ausübung den Wohlstand,die Ehre und die Vorzüge der Gesellschaft ausmachet?Die Christen verbinden sich , dasjenige zu glauben,was die Offenbarung mit klaren und deutlichen Aus?sprüchen lehret; sie verbinden sich zu einem heiligen unduntadelhaften Wandel. Wie sollte sich die Kirche^,oder die gottesdienstliche Gesellschaft gegen ihre un-würdigen Mitglieder verhalten? Hier ist die Fragenicht, was die Apostel wegen der außerordentliche»Gewalt, die sie von Gott empfangen hatten, wideedie ausgearteten Mitglieder der Kirche unternehmenkonnten , fondern wie sich die christlichen Gemeine«

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