592 Geschichte der christlichen Religion.,
die S'imme des Volkes ersetzt werden könnte. Ja,er machte dasselbe ausdrücklich zum Richter darüber,und ließ es urtheilen, wie weit einer verdienete, Bi-schof zu werden, oder nicht. Diese Gewohnheit derChristen, der Kirche keinen andern Lehrer zugeben,als den das Volk gewählet, und für würdig und ge-schickt , zu diesem wichtigen Amte, erklaret hatte,wurde von einem heidnischen Kaiser, Alexander Se-^,'5.^/^. verlN', nicht allein bewundert, sondc- n auch beyderö'eve?'. 5.45- Besetzung weltlicher Aemter nachgeahmet. Kurz dieerste christliche Kirchenzucht erfoderte bey der Bese-tzung offner Kirchenamter, die Wahl und Einwilli-gung dl 6 ganzen Volkes.
Das Kirchengesetz des Apostels, daß das N)cibin der Gemeine schweigen soUre, wurde sorgfältig beybehalten. Darum widersetzten sich die Recht-glaubigen den Montanisten so eifrig, welche dem weib-lichen Geschlechte die Erlaubniß gaben, in den öffent-lichen Versammlungen der Gemeine zu lehren.
Außer denen Eigenschaften, die nach der paulinischenVorschrift, ein Lehrer der Christen besitzen sollte, hat-te die Kirche verordnet, daß keiner, der wegen offen-barer Verbrechen, und besonders wegen der Verleug-nung des christlichen Glaubens, in den Zeiten derVerfolguug öffentlich hatte Buße thun müssen, zurpriesterlichen Würde gelangen sollte. Dieses Gesetzwurde schon zu des Origenes und des Cyprianusc»»5>. Zeiten beobachtet. Außerdem wollte man schon, je-/. ,>. doch ohne die Einwilligung der ganzen Kirche, dase?> K. Gest.h einführen, daß niemand, der entweder in einerKrankheit die Taufe empfangen , oder sich zweymalverheirathet hätte, das Amt eines Lehrers in der Ge-meine erhalten, derjenige aber , der es erhielte, in
dem