Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
592
Einzelbild herunterladen
 

592 Geschichte der christlichen Religion.,

die S'imme des Volkes ersetzt werden könnte. Ja,er machte dasselbe ausdrücklich zum Richter darüber,und ließ es urtheilen, wie weit einer verdienete, Bi-schof zu werden, oder nicht. Diese Gewohnheit derChristen, der Kirche keinen andern Lehrer zugeben,als den das Volk gewählet, und für würdig und ge-schickt , zu diesem wichtigen Amte, erklaret hatte,wurde von einem heidnischen Kaiser, Alexander Se-^,'5.^/^. verlN', nicht allein bewundert, sondc- n auch beyderö'eve?'. 5.45- Besetzung weltlicher Aemter nachgeahmet. Kurz dieerste christliche Kirchenzucht erfoderte bey der Bese-tzung offner Kirchenamter, die Wahl und Einwilli-gung dl 6 ganzen Volkes.

Das Kirchengesetz des Apostels, daß das N)cibin der Gemeine schweigen soUre, wurde sorgfältig beybehalten. Darum widersetzten sich die Recht-glaubigen den Montanisten so eifrig, welche dem weib-lichen Geschlechte die Erlaubniß gaben, in den öffent-lichen Versammlungen der Gemeine zu lehren.

Außer denen Eigenschaften, die nach der paulinischenVorschrift, ein Lehrer der Christen besitzen sollte, hat-te die Kirche verordnet, daß keiner, der wegen offen-barer Verbrechen, und besonders wegen der Verleug-nung des christlichen Glaubens, in den Zeiten derVerfolguug öffentlich hatte Buße thun müssen, zurpriesterlichen Würde gelangen sollte. Dieses Gesetzwurde schon zu des Origenes und des Cyprianusc»»5>. Zeiten beobachtet. Außerdem wollte man schon, je-/. ,>. doch ohne die Einwilligung der ganzen Kirche, dase?> K. Gest.h einführen, daß niemand, der entweder in einerKrankheit die Taufe empfangen , oder sich zweymalverheirathet hätte, das Amt eines Lehrers in der Ge-meine erhalten, derjenige aber , der es erhielte, in

dem