594 Geschichte der christlichen Religion.
/F»«,. a-/ Gebrauch eiferte. Mit der Zeit wurde verordnet,/>oh,c6?-/-. daß kein Christ, und keine Christinn sich in ein Ehe-'^"^ ^ bündiüß einlassen sollte, ohne den Rath der Bischöfe,"""°6""^der Priester, der Diener und Diükonißinnen darüber^' "'^ gehöret zu haben. Daralif mußten sie es der Kirchebekannt machen, wenn sie nun eine Ehe beschlossen7e,',«ll. hatten. Deswegen sagte Tertullian , daß heimliche^tttNc. c. 4. Verbindungen, welche man der Kirche uicht vorherkund gemacht hätte, in der Gefahr waren, für Hu-rerey und Ehebruch gehalten zu werden. Diese Be-kanntmachung beschlossener Ehen, ist dem Aufgebotheähnlich, welches in den neuern Zeiten gewöhnlich ge-worden ist. Sie war nöthig; denn die Christen wa-ren vermöge ihrer Religion verbunden, darauf zu se-hen , daß sie von allem Verdachte eines zügellosenWandels frei) bleiben möchten. - Allein , es ist dieFrage, ob die ersten Christen zur Gültigkeit einer Ehe,die priesterliche Einsegnung für unentbehrlich gehaltenhaben. Mail hat keine Zeugnisse aus den ersten dreyJahrhunderten, welche diese Frage vollkommen ent-scheiden könnten. Bey den Jüden war es gewöhnlich,die Braut und den Bräutigam sowohl bey der Verlo-bung, als bey der feyerlichen Vollziehung der Ehe zusegnen. Gort war ihnen bey der Schöpfung mit sei-/.c-.nem Beyspiele darinnen vorgegangen. Dieses geschah,/.//.c.7. aber nicht nothwendig vom Priester, sondern von al-len denen, welche Zeugen der geschlossenen Ehe waren.Die Christen behielten einen so löblichen Gebrauchbey: allein , das Segnen war nicht etwa eine Hand-lung , die kein anderer hätte vornehmen dürfen, als7e>die Lehrer. Cercullmn versichert, daß sie unter dtI!Christen allen wichtigen Geschahen üblich gewe-c. ^ ^ H^,-^^ ej,^ Grelle,
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