Zweyter Abschnitt» 595
aus welcher man die Nothwendigkeit der priesterlicbenEinsegnung zur Vollziehung der Ehe schließen will.Wer kann, saget er, die Glückseligkeit eines ehelichen/^. ^«^.Bundes beschreiben, den die Kirche schließt, den die/.". c.«/5.Opferung bestätiget, den der Segen versiegelt, dendie Engel billigen, den der Vater für genehm hält?Weil den Christen gerathen wurde, die Bischöfe, dieAeltesten, die Diener und Witwen bey ihren Ehenzu Rathe zu ziehen, welches in der Absicht geschah,die Ehen der Gläubigen mit Ungläubigen zu verhin-dern, oder doch sich so vorsichtig dabey aufzuführen,daß dem Christenthnme kein Nachtheil daraus erwach-sen möchte: darum redete Tcrtullian von Ehebündnis-sen , welche die Kirche schlösse. Die Verlobten, wel-che der Gemeine ihre beschlossene Ehe kund machten,pflegten mit andern Glaubigen in den öffentlichen Ver-sammlungen der Christen, einige Gaben oder Opserzum Unterhalte der Armen darzubringen. Weil nundiese Opfer nur alsdann angenommen wurden, wenndie beschlossenen Ehen der Gemeine waren bekanntgemacht worden : so hieß es, daß die Opferung dieEhe bestätigte. Die Christen waren auch gewohnt,einander zu allen Geschafften zu segnen. Darumwaren die Glückwünsche der Gläubigen gleichsam dieSiegel aller wichtigen Angelegenheiten, und daherkann aus diesem Grunde nicht gewiß entschieden wer-den, ob eben vom priesterlichen Segen oder vom Se-gen der ganzen Gemeine in dieser tertullianischen Stel-le geredet werde. Und wenn sie auch von der bischöf-lichen Einsegnung zu verstehen wäre: so kann mandoch nicht daraus mit Zuverlässigkeit erkennen, ob siedie Christen nur für eine löbliche Ceremonie, oder füreine wesentliche Eigenschaft einer gültigen Ehe gehal-Pp 2 len