6o6 Geschichte der christlichen Nesigiotl.
Gläubigen die FriedenSbriefe zu ertheilen, durch wel-che sie an allen Orten ihre Gemeinschaft mit der all-?e»n///.<K gemeinen Kirche beweisen konnten ; die Macht, mit/«^ des Volkes Einwilligung neue Ceremonien, und be-c. s^d^.g das Fasten anzuordnen, und endlich die Ge-walt , die Anwendung der Kircheneinkünfte zu bestim-men, als solche Rechte zu, die vorzüglich auf ihremAmte hafteten. Sie fingen an, die Aeltesten, wennman sich so ausdrücken darf, nur als ihre Commif-sarien anzusehen. Der Presbyter durfte predigen ;er durfte das Abendmahl halten, taufen, und auchzuweilen die Neugetauften durch die Auslegung derHände und die Salbung bekräftigen. Allein, dieBischöfe wollten nicht glauben, daß das wesentlicheAmtöverrichtungen der Aeltesten wären, die ihnen,vermöge ihrer Einsetzung zukämen ; sie sahen solcheals Ausübungen ihrer Rechte an, die sie ihnen nurliehen, und von ihnen nicht länger, als sie selbst woll-^ ten, ausgeübet werden könnten. Eben so verhieltjesAchmit den Dienern. Alle ihre Verrichtungen bestundendarinnen, daß sie das Abendmahl unter die Christen aus-theilcten, den Aeltesten in ihren Verrichtungen behülf-lich waren, den Gemeinen , ehe das besondere Amtder Leser aufkam, das Wort Gottes vorlasen, undendlich mir ausdrücklicher VeroiUlIUng des Bi-schofes , die Anwendung der Kirchengüter besorgeten.Diese Verwaltung aber war nicht mehr eine wesentli-che Verrichtung des Diaconats; denn die Bischöfehatten sich dieselbe als ein Recht zugeeignet, dessent^/»Ausübung sie den Dienern nur verstatteten. Veson-«F. ss. derS wurde die Gewohnheit, daß alle diese Kirchen-diener nur von den Bischöfen zu ihren Aemtern cinge-segiret, oder kunstinaßig zu reden , vrdiniret wurden,
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