Zweyter Abschnitt. 615
gewisser Vorzug eingeräumet, und in den gottesdienst-lichen Versammlungen der Vorsitz gelassen wurde;daß man es von ihm erwartete, wenn man sich zum Ge-bethe und Brodtbrechen versammlen sollte; daß me-mmid ohne seinen Rath etwas vornahm; daß manihm die Anordnung gewisser Gebrauche oder die Wahlder Aeltesten lind der Diener überließ, daß er vorzüg-lich der Bischof genannt wurde, zumal wenn er, wiesolches in den ersten Zeiten etwas gewöhnliches war,vor andern mit außerordentlichen Gaben des heiligenGeistes ausgerüstet war. Alle diese Vorzüge konnteer besitzen, ohne in der Kirche das zu seyn, was einFürst in seinem Staate ist. Das alles würde gesche?hen seyn, wenn auch die jüdischen Synagogen außerdeil Aeltesten keine besondern Obersten oder Vorstehergehabt hatten. Und zu dem ist es nichts Unwahr-scheinliches, daß, wenn ganze Synagogen zum Chri-stenthume übergiengcn, ihre Einrichtung, nicht allein^beybehalten, sondern auch von andern Gemeinen nach-geahmet und angenommen wurde. Denn den ersten,Stiftern des Christenthums konnten alle äußerlicheVerfassungen der Gemeinen gleichgültig seyn ^ wofernsie nur nicht wider die Grundlehren des Evcmgeliistritten. Daß sich aber nachher,das Ansehen der Vor-steher oder der Bischöfe von Zeit zu Zeit vergrößerte,davon kann mehr als eine Ursache angegeben werden«Der erste Grund desselben liegt unstreitig theils in dervorzüglichen Heiligkeit und Weisheit der ersten Bi-schöfe , theils in der Sorgfalt der altesten.Gemeinen,nur den Würdigsten unter den Presbyteris diese Ehrezu ertheilen.
Die unvorsichtigen Vergleichungen der Lehrer des ^neuen Bundes, mir den Priestern des alten Testa- ^mentes, trugen zur Erweiterung der Gränzen, inwel-
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