Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
633
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Zweyter Abschnitt. 6zz

wurde wegen einiger unbequemen Ausdrücke, die erin seinen Schriften wider die Sabellicmer brauchte,gefährlicher Irrthümer beschuldiget. Seine Feindesirmeten besonders in Rom Klagen wider ihn aus.Dionysius erfuhr dieses; und weil er die Gemeinschaftzwischen ihm und dem römischen Bischöfe nicht gernaufgehoben wissen wollte, so vertheidigte er sich sogleich durch eine öffentliche Schuhschrift, und gab denunvorsichtigen Ausdrücken, die er gebraucht hatte,einen rechtgläubigen Verstand. Man findet aber/.nicht, daß er sich dem Urtheile der römischen Kirchec-5.unterworfen hätte. Es ist wahr, daß er sich schonvor dieser Begebenheit in einem bedenklichen Vorfalle ^«M. /.den Rath des römischen Bischofes, Tistus, ausge-^-^.bethen hatte, wie er sich verhalten sollte. Allein die-ses thaten die römischen Bischöfe auch, und also kanndaraus nichts, als das Ansehen, worinnen sie wegenihrerEinüch en stunden, nicht aber ihre oberrichterlicheGewalt gefolgert werden.

Man kann aus den ersten drey Jahrhunderten derKirche noci) andere Begebenheiten anführen, welchedas Ansehen der römischen Bischöfe bezeugen, zugleichaber auch danhun, daß sienicht noch für Monarchen derKirche gehalten wurden. Als Paulus von Samosata ,nachdem er seiner Irrthümer wegen der bischöflichenWürde einsetzt worden war, sich noch im Besitze sei-ner Würde behauptete, und nicht weichen wollte: sonahmen die versammlcten Bischöfe ihre Zuflucht zudem Kaiser, AurelianuS. Dieser Kaiser that denAusspruch, daß diejenige Partey Recht haben sollte,welche mit den Bischöfen von Rom und Meyland inGemeinschaft stünde. Ein heidnischer Kaiser konntenicht anders schließen, als daß derjenige Unrecht ha-

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