Zweyter Abschnitt. 655
Der Bischof von Rom stund also bey der erstenKirche in einem großen Ansehen; aber er war wederunfehlbar, noch der oberste Richter, wider dessenAusspruch kein anderes Mitglied der Kirche sich setzendurfte. Darum achteten die asiatischen Bischöfe denBannstral des röm-schen Bischofs Victors nicht, alser sie aus seiner Gemeinschaft ausschloß , weil sie dasOsterfest nicht zu einer Zeit mit ihm feyern wollten.Darum untrrwarf sich auch Cyprianuö dem Ausspru-che des StephanuS wider die Wiedcrtaufe der Ketzernicht, ob er ihm gleich seine Kirchengemeinschaft ver-sagete. Eben dieses beweist das Verhalten der spani-schen Bischöfe bey dem Ausspruche des StephanuS,daß ein gewisser Bischof, Basilides , der von ihnendes Lasters der Abgötterey wegen abgesetzt worden war,ihrer Absetzung ungeachtet Bischof bleiben sollte, weiler sich nach Rom gewendet und daselbst Schutz gesu-chet hatte. Cyprian wurde von den spanischen Bi-schöfen über diesen Ausspruch zu Rathe gezogen. Die-ser Lehrer tadelte nicht allein den StephanuS wegenseiner Uebereilung, sondern fällte auch daö entschei-. dende Urtheil, daß Basilides abgesetzt bleiben sollte.Hatte damals schon der römische Bischof, als deroberste Richter, das Recht, Bischöfe abzusetzen, undeinzusetzen: so war die Einsetzung des Sabinus an dieStelle des Basilides ungültig, so bald dieser nach demUrtheile des StephanuS Bischof bleiben sollte. Diespanischen Bischöfe machten sich auch des Ungehorsa-mes gegen den Statthalter Jesu Christi schuldig,wenn sie anstunden , den Basilides wieder anzuneh-men. Dieses Verbrechen war um so viel größer^weil sie sich an den Cyprianus in Africa wendeten, derauch ein Rebell wurde, indem er sich unterfing , denAusspruch des obersten Richters der Kirche zu misbil-.
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