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Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
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Dritter Abschnitt. 64;

gerlichcn Gewalt angeschen werde. Er wird zwar,wenn er die Absicht hat, seine Unterthanen glücklichzu machen, sich nicht einbilden, daß er alles allein inseinem Staate übersehen könne: allein, er wird sichfremder Augen allezeit so bedienen, als wenn es seineeigenen wären. Der Rath, den er von seinen Gros-sen braucht, wird niemals eine Wohlthat, die sie ihmerzeigen/sondern Unterwürfigkeit und Gehorsam seyn.

Das fränkische Reich hatte seit seinem Ursprünge ei-nen innerlichen Fehler, der, wenn er nicht von seinenBeherrschern verbessert wurde, (und das thaten sienicht) sehr viel, nicht allein zu ihrem Falle, sondernauch zu seinem eigenen künstigen Untergange beytra-gen mußte. Dieser Fehler war die Mannichfaltig-keit der Gesetze. Alle Nationen, die zum fränkischenReiche gehöreten, hatten ihr eigenes Gesetzbuch. DerGallier ließ sich nach keinem andern, als nach dem rö-mischen Gesetze, der Franke nur nach dein salischen,der Allemannier nach dem allcmannischen, der R-pua,rier nach dem ripuarischen, und so eine jede Nationnach einem andern Gesetze richten. Wenn die Mit-glieder eines großen Staates nicht durch einerley Ge-setze mit einander verbunden sind, und ein jeder einzelnerTheil sich als einen auf gewisse Weise von allen andernabgesonderten Theil betrachtet: so liegt in einem sol-chen Reiche der Saame zu einer innerlichen Eifersuchtund Uneinigkeit, der dem Monarchen desselben allezeitfürchterlich seyn muß, und wenn einmal darinnen ei-ne heftige Gährung entsteht, zum wenigsten seinenNachkommen die Krone rauben kann.

Clotar hatte nichts zu befürchten. Er hatte so vie-le große Eigenschaften, daß er sich leicht erhalten konn-te, wiewohl er in seinem Alter schon verachtet zu wer?

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