Dritter Abschnitt. ?'?
nehmlich in die Salier,Völker, welche an der Mündung 6^51»-.des Rheins wohneten, und die Ripuarier,die ihre Sitze ?«-^.zwischen diesem Flusse und der Mosel hatten. Von ih- ^nen erhielten die salischen und ripuarischen Gesetze ihrenNamen und Ruhm. Da die Franken ihrem Staate j>.^.auch die Allemannier, die Thüringer, die Bayern undFriesen unterwarfen : so wurden auch ihre Gesetze be-kannter. Lindenbrog hat diese Rechte unsrer Vorfahrengesammlet. Man muß die Gelindigkeit der Deutschengegen ihre überwundenen Feinde bewundern. DieWestgorhen, die Lombarden, und Burgunder, ebenfallsDeutsche von Nation, gründeten auch Königreiche.Auch sie ließen ihre Gesetze schriftlich verfassen, nicht inder Absicht die Ueberwundenen zur Beobachtung der-selben zu zwingen, sondern bloß zu ihrem eigenen Nutzen.Theodorich , Austrasiens König, ließ die salischen, die ri-puarischen, die thüringischen, Carl Martell die friesi-schen, und Carl der Große die sächsischen aufschreiben.Jedes Volk aber wurde nachten Gesetzen seines Landesgerichtet. Doch litten immer die Gesetze einiger Völ-kerschaften mehr Veränderungen, als die andern.
Man findet in den verschiedenen Gesetzen der Deut- ^o»,nL».schen eine bewundernswürdige Einfalt, ihre ursprüngli-che Rauhigkeit, und überall die Spuren ihres kriegeri--^'schen Geistes und ihrer unüberwindlichen Neigung zurFreyheit.
Je langer die deutschen Völker in ihren alten Län-dern blieben ; desto länger erhielten sich ihre Gesetze.Die Gesetze derjenigen, welche sich in ganz fremden undvon ihrem Vaterlande weit entfernten Ländern nieder-ließen, erlitten mehr Veränderungen. Sie nahmen vielvon dem Charakter der Völker an, mit denen sie ver-mengt wurden. Die Könige des ersten Stammes än-derten in den salischen und ripuarischen Gesetzen nurY y 5 das,