Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
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Dritter Abschnitt. ' 717

die Unschuld noch das Laster beweisen konnten, und ih-rem Ausgange nach dem Zufalle so sehr unterworfenwaren. Wenn man das begreifen will: so muß manin die ältesten Zeiten zurückgehen. Man kann als-dann drey verschiedene Ursachen davon angeben. Un-ter den Deutschen war, ehe die fränkische Monarchie ^^c./.?.gestiftet wurde, jede Familie vollkommen frey und von^'"^einer jeden andern unabhängig. Beleidigte also eineFamilie die andere: so führeten sie Krieg miteinander.Der Kampf mußte alles entscheiden. Nach und nachwurden diesen Kämpfen gewisse Geseße vorgeschrieben;man mußte ordentlich und vor den Richtern kämpfen.Diese Einschränkung war gut, weil sie die allgemeineund zu oft allzuweit ausschweifende Freyheit, einanderzu schaden, aufhob.

Ferner war an der Einführung dieser so genanntengöttlichen Gerichte der feste Glaube der Deutschen andie Vorsehung der Gottheit schuld. Sie glaubten, daßihnen Gott in zweideutigen und ungewissen Fällen noth-wendig Licht geben, und das Recht oder Unrecht selbstoffenbaren müßte. Wenn eine Nation die andere be-kriegen wollte: so suchte man, wie TacituS von ihnen er-zählet, einen von ihr zum Gefangenen zu machen. Die-ser mußte mit einem aus ihrem Mittel kämpfen. Ausdem Ausgange des Streites urthcilecen sie von dem Er-folge des Krieges. Völker, die fähig waren, zu glau-ben, daß der Zweykampfdie Angelegenheiten des Staatsentscheiden könnte, konnten auch denken, daß er eben so gutbürgerlicheStreitigkeiten schlichten würde,und da sie demZwenkampfe so viel zutraueten, konnten sie auch zu anderneben so ungewissen Proben dieses Vertrauen haben.

Endlich muß man erwägen, daß dergleichen Be-weise einigermaßen durch die Sitten derer, die sie ein-fnhreten, gerechtfertigt wurden. Die Deutschen waren

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