Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
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4 i.TH. 2.Abschn. 8. Kap,

Syntaxe keinen weitern Schwierigkeiten mehr aus-gesetzt ist, so baldjman von dessen wahren Beschaf-fenheit richtige Begriffe hat.

Das Deutsche Participium ist ein vondem Verbo abgeleitetes?!dverbium, welchesden Vegriff des Verdi als eine Beschaffen-heit, doch unselbständig und mir dem Neben-begriffe der Zeit darstellet.

Ich sage das Deutsche Participium, um esvon dem Participio anderer Sprachen zu unter-scheiden. Die Verwirrung des letztem, besondersdes Lateinischen Participii mit dem erstem hat imDeutschen mehr als einmahl Verwirrung angerichtet.Ich habe bey der Lehre von dem Adjectivs bereitsbemerket, und werde es bey dem Adverbio noch deut-licher zeigen, daß die Deutschen einen den meistenübrigen Sprachen unbekannten sehr feinen Unter-schied unter der für sich allein als unselbständig ge-dachten, und unter der dem Dinge einverleibten Be-schaffenheit, oder unter dem Adverbio (Dualitastis, dem Beschaffenheitöworte, und dem Adjecti-vs, dem Eigenschaftswort? machen. Das erste istder Zeit nach eher, indem kein Adjectivum mög-lich ist, wenn es nicht durch die Concretion auseinem Adverbio gebildet wird. Andern Spra-chen ist dieser feine Unterschied unbekannt geblie-ben. Die Lateinische kennet kein eigenes Beschas-fenheitswort, sondern leitet ihre concrescierten Ad-jectiva unmittelbar von der Wurzel ab, und brauchtsie mit allen Concretions- und Declinalionö-Lautenan Statt der Beschaffenheitswörter, daher ihreAdjective auch keine so bestimmte Stelle in derFolge der Wörter haben, wie die Deutschen. DieEnglische und einige andere neuere Sprachenkennen keine concrescierten Adjectiv«, sondern ge-

brauchen