Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
5
Einzelbild herunterladen
 

Von dem Participio. §. 45Z. 5

brauchen ihre Beschaffenheitswörter ohne Unter«schied und ohne alle Biegung bald als Adjective,bald als Adverbie. Die Französische Sprache hältzwischen beyden das Mittel, indem sie zwar auchkeine eigentliche Concretion kennet, aber doch an ih-ren Adverbien, wenn sie selbige als Adjective ge-brauchen will, in manchen Fallen das Geschlechtund den Plural bezeichnet. Dieser Unterschied giltauch von den Participiis der gedachten Sprachen,und muß genau bemerket werden, wenn man nichtdas Eigenthümliche der Sprachen vermengen, undeiner dasjenige aufdringen will, was doch nur vonder andern gilt. Da unsere Deutschen Sprachleh-rer nur allezeit den lateinischen nachdachten, so hatdie thörichte Anwendung deö Begriffes von dem La-teinischen Adjective auf das Deutsche tausend Ver-wirrungen gemacht, und in dem Syntaxe werdenwir sehen, daß eben so viele Ungereimtheiten erfol-gen würden, wenn man dasjenige, was von deinGriechischen und lateinischen Participio gilt, auchauf das Deutsche anwenden wollte.

Das Deutsche Participium ist seiner Naturnach ein Adverbium, oder bestimmter zu reden, dadas Adverbium auch die Umstandswörter unter sichbegreifst, ein Veschaffeilheirsworr. Daß es die-ses wirklich ist, wird aus dem folgenden hoffentlichunleugbar erhellen, daher ich mich hier nicht län-ger dabey aufhalte. Aber es ist ein abgeleite-res, und zwar von einem Verbo abgeleitetes Bc-schaffenheitswort, welches um dieser Ableitung wil-len, den Nebenbegriff der Zeit hat, übrigens abersich in nichts weiter von einem jeden andern Adver.bio unterscheidet.

Es läßet sich nunmehr auch entscheiden, ob mandas Participium, als einen eigenen Redetheil, oder

A z als