6 Z. TH. 2.Abschn. 8. Kap.
als einen Theil des Verbi ansehen müsse. Ein eige-ner Redetheil ist es um deswillen nicht, weil eS einabgeleitetesAdverbium ist, also mit eben demRcchtezu den Beschaffenheitswörtern gehöret, als so vieleandere abgeleitete Adverbia. Der Ncbenbegriff derZeit reicht nicht hin, es zn einem eigenen Rede-theile zu machen, eben weil eö nur ein Nebenbe-gNjf ist, und wir sonst auch aus den Adjectiven mitden Nebenbegriffen ver Ordnung u.s.f. eigene Rede-theile machen müßten. Man kann daher das Deut-sche Participium entweder als eine besondere Artvon Beschaffenheitswörtern, oder auch, welches ge-wöhnlicher ist, als einen Theil des Verbi betrach-te!,, und eS als den fünften Njodmn ansehen, wel-cher den Wurzelbegriff des Verbi als eine bloßeBeschaffenheit, doch unselbständig und mit demNedenbegriffe der Zeit ausdruckt. Da diese Vor-stellnngSart die gewöhnlichste ist, und keine merk-liche Unbequemlichkeiten hat, so folgen wir ihrauch hier.
Das Lateinische und Griechische Participiumunterscheidet sich von dein Deutschen darin, daß esursprünglich und seinem Wesen nach ein Adjectiv,folglich ein Nennwort ist; aber ein von dem Verb»abgeleitetes Nennwort, welches folglich von demsel-ben den Nebenbegriff der Zeit mitbringet. Umdieses UmstcmdeS willen hat man es im LateinischenParticipium genannt, weil man es sich ganz rich-tig als ein Nennwort dachte, welches etwas von demBegriffe des Verbi participiere, nicht aber, wiees unsere Sprachlehrer gemeiniglich erklären, alseinen Redetheil, welcher etwas von dem Nennworteund etwas von dem Verbo an sich habe; dennNennwort ist es ganz, und was es von dem Verboan sich hat, ist nur ein Nebenbegriff, welchen es um
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