Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
87
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Adverbium, z. Concretion. §.484. 87

Feind: einem feind seyn.

Gemach; vermuthlich auch, so fern man e6 alsein Umstandswort betrachtet. Doch ist dieConcretion nicht ganz ohne Beyspiel.

Genehm: etwas genehm halten.

Gewahr: etwas gewahr werden.

Gewärtig: einer Sache gewärtig seyn.

Gram: einem gram seyn oder werden.

Gut, in der in der vertraulichen Sprechart übli-chen Bedeutung, einem gilt seyn.

Habhaft: einer Sache habhaft werden.

Handgemein werden, seyn. Aber nicht Hand-gemeine Soldaten.

Hold, so fern es gewogen bedeutet, einem holdseyn. In einer andern Bedeutung für ange-nehm, holde Augen, lsideres die Concretionallerdings.

Irre: irre gehen, reiten, fahren,

Nund machen, werden.

Leid: es ist mir leid.

Lichterloh brennen.

!7loch, auch als Adverbium nur noch in einigenwenigen Fallen; z. B. es thut mir noth,wo es eben nicht das Substantiv seyn darf.

ZTlull: für null und nichtig erklären; viel-leicht nur das Substantiv adverbisch gebraucht.

Nüye: zu nichts nüye seyn. Ehedem ge-brauchte man es concret.

«Quitt, nur noch im gemeinen ieben, einer Sa-che quitt seyn.

Recht und Unrecht, in einigen Bedeutungen,dagegen sie in andern ohne Bedenken concre--sciert werden.

Schlüssig seyn, werden.

Anpaß seyn, sich nicht wohl befinden.

F 4 Verlu-