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Bd. 2 (1782)
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Von den Präpositionen. §.5zz. 171

§. Über bezeichnet überhaupt den Umstand über.'der Höhe in Beziehung auf ein darunter befindlichesDing.

1. Mit dem Dative. (1) Einen Stand derRuhe in der Höhe, im Gegensahe des uurcr: esliegt über der Thür, so weit der Himmel überder Erde ist, N>asser stehet über den Bergen,

er wohnt über mir, es steht ein Gewitter über >der Stadt. (2) Eine Bewegung oder Handlungin der Höhe und im Stande der Ruhe des Sub-jectes : der Himmel that sich auf über ihm,es schwebt ein Unglück über der Stadt, dasGhl schwimmt über dem ^Passer, die Son-ne gehet über mir auf. (?) Den Gegenstandeiner Beschäftigung als im Stande der Ruhe ge-dacht : sieissig über der Arbeit seyn, ich wareben über dem Schreiben, immer über denBüchern sirzen, lange über einer Arbeit zu-bringen, über dem L.esen einschlafen. (4 DieZeit, während der Beschäftigung: über Tische,über der Tafel, über der Mahlzeit trinken,über der Arbeit einschlafen. (5) Besonders mitdem Nebenbegriffe der Veranlassung: sich überdem Heben verrenken, über dem Aär;n erwa-chen, über dem L.efen Essen und Trinken ver-gessen. (6) Einen Zustand oder Handlung, wel-che auf der andern Seite, auf jener Scice ist odergeschiehet: über dein Flusse wohnen, er istschon über der Gränze. Jngleichen mit gegen,in gegen über: dein Berge gegen über, odergegen dem Berge über.

2. Mit dem Accusative. (1) Eine Bewe-gung zur Erhöhung, im Gegensatze des unter: et-was über die Thür legen, das Untere über

sich