290 I. Th. 4. Abschtt. SynW.
seph, Doceor Luther, Raiser Josephs N)eis-heit, Docror Luchers Katechismus, Lord »Clintons Ankunft. Die anständigere Schreibartbehält hier gern den Artikel bey, und umschreibt inden Casibus obliquis lieber: der Aaiser Joseph,Hie tVeisheir des Aaisers Joseph. Wenn einWort den Casum nicht bezeichnen kann, so ist derArtikel ohnehin nothwendig, dem Lord Clintonschien ein Ungervirter bevor zu stehen; ichhabe den Raiser Joseph gesehen, weil V.aiserJosephm niedrig ist. Dahin gehöret auch dasWort Herr, welches vor eigenen Nahmen in dervertraulichen Sprechart selten den Artikel bekommt:Herr 51Ailicr, sag es Herrn Schwarz. Inden Kanzelleyen rechnet man um der Kürze willenauch dahin manche Titelwörter ohne eigene Nahmen,wenn sie oft vorkommen, und daher dadurch ihrerSelbständigkeit nach schon hinlänglich bestimmtwerden: Kläger , Beklagter, Inhaber, Advo-cac, Gegentheil, Endesbenannter, Imperratu. s. f. welche in den Casibus obliquis den nachge-setzten Artikel annehmen, wenn sie können: es istRlägern, Beklagren, Inhabern, Endesbe--nannten u. s. f. angedeutet worden; wo nicht,so ist der Artikel nothwendig, dem Gegentheil.Ich bemerke bey dieser Gelegenheit die unschicklicheund widerwärtige Gewohnheit in manchen Provin-zen, den hohen Würdennahmen, Papst, Kaiser,Nönig, Herzog, Fürst, noch das EhrenwortHerr, und im weiblichen Geschlechte Frau vorzu-sehen , der Herr Herzog, die Frau Fürstinnu. s. f. gerade, als wenn diese Würden nicht schonungleich mehr sagten, als dieses Ehrenwort, uni>man eine solche Person beleidigen würde, wenn mansiL auf diese Art anreden wollte, ob sie gleich die
Wörter