r. Kap. 2. Substantiv. §. 621.622.' M
schaffenheic der Sache. Daß der Genitiv, mieseinem Substantive oft zusammen gezogen werdenkönne, ist bereits im vorigenztenAbschnitte bemerketworden.
Ein Substantiv kann mehrere Genitive bey sichhaben, wovon entweder einer den andern regieret:die Verbindlichkeit des Gesetzes der Natur,die Betrachtung der XVunder Gottes desHimmels und der Erde; oder wovon beyde zudem bestimmten gehören, das höchste Geserz derOrdnung des Himmels, in welchem Falle dochder eine um der Deutlichkeit willen voran geseßetwird, des Himmels höchstes Geserz der Ord-nung. Überhaupt müssen bey mehrern Genitivensowohl die Deutlichkeit als auch der Wohllaut inBetrachtung gezogen werden. Die Deutlichkeitverbietet, zwey Genitive dem bestimmten vorzuse-tzen, des Ritters der Sonne Abenteuer, manmüßte sie denn zusammen ziehen können ; der Wohl-laut aber, zwey auf einander folgende Genitiveauf s, das Verbum ist der Grund des Accu-sätivcs des Substantives; besser von dem Ac-cusativs des Substantives. Beyde Unbequem-lichkeiten lassen sich durch Präpositionen, durch Ver-wandlungen eines Genitives in ein Adjectiv u. s. s.heben: eines Feldherren Unerfahrenheir imKriege; menschliche Übertretungen des Ge-setzes der Natur, oder die Übertretungen —von Menschen.
III. Von dem Adjective und dessen Ver-bindung mit dem Substantive.
§. 622. Das Adjectivum, folglich auch das con- Stelle beierescierte Participium, stellen eine Beschaffenheit als Adjectives,an dem Dinge befindlich, oder demselben beygelegt,
X 2 folglich