M i.TH.'4.Abschn. Syntax.
5 Gebrauch der Hülfswörter.
Hürfe« el- §. 692. Die Hülfswörter sind eigentlich Verba «cntlicb mit unvollständigen Prädicaten, deren Prädicat durch«lcht vcr- Participium eines andern Verbi seine Vollstän-w^de»^ ^^^^ erhält, daher denn beyde zusammen genom-men gebaucht werden, die mangelhafte DeutscheConjugation zu ergänzen, S. Th.!. §.412. Siemachen daher in diesen zusammen gesetzten Zeitendas wahre und eigentliche Verbum aus, weil alleVerhältnisse an ihnen allein bezeichnet werden, da-gegen das Participium, welches ihren Begriff voll-ständig m^cht, nicht anders als ein Adverbium be-trachtet werden kann. Zn den Deutschen Sprach-, lehren hat man es bisher umgekehret, und das Par-ticipium für das wahre Verbum, und das Hülfs-wort, — nun für was? — für das Hülfswortgehalten, von welchem man keinen andern Begriffhatte, als daß es das Hülfswort sey. Diese ver-kehrt Vorstellungsart verursachte in der lehre vonder Wortfolge tausend Verwirrungen und Wider-sprüche, welche man hätte vermeiden können, wenn, man beyde Theile für das gehalten hätte, was siesind, nähmlich das Hülfswort für das einige wahreVerbum und das Participium für das Adverbium.
Es erhellet hieraus zugleich, daß die Hülfswör-ter eigentlich nicht weggelassen werden dürfen, weilsie allein die Verhältnisse des Verbi bezeichnen, au-ßer in denjenigen Fällen, wo man auch ein jedes an-deres Verbum weglassen kann. Ein Hülfswortkann daher eigentlich nur verschwiegen werden, wennmehrere mit einander verbundene Verba einer Zeit,Person und Rection, d.i. einerley Verhältnisses, ei-nerley Hülfswort haben sollten, in welchem Falleeines die Stelle mehrerer vertritt: Dinge, welche