i. Kap. 8. Verbum u. Subst. §. 719. 43z
Dieser Dativ kann nun sowohl bey Transitivisstehen, welche denn gememiqlich einen Accusativ derSache oder des ladenden Gegenstandes be» sich ha-ben, aufweichen sich die Wirkung des Virbi unmit-telbar erstreckt: jemandes ^Vorcen einen fal-schen Sinn andichten; einem Vogel die Zun-ge lösen; man entzog ihm das seinige; löseihm die Schuhcreme» auf. Als auch mit In-transitivis, da denn der leidende Gegenstand weg-fällt: ihm pocht, ihm schlägt das Herz, wopochen und schlagen intransitive stehen; die Haa-re gehen ihm aus; mir frieret das Gesichr;der ^opf thut mir weh; ihm hlutece dasHerz.
Oft wird statt der leidenden Gegenstände bcy Tran-sitivis, oder der Umstand des Ortes bey Intransiti-vis, durch eine Präposition ausgedruckt, da denn dasVerhältniß in einen eigentlichen Umstand übergehet:sich in die Finger stechen; einem auf die Ach-sel klopfen; es ist mir aus den Gedanken ge-kommen; einem an die Hand gehen; es istmir nicht in den Sinn gekommen. Und dakann es oft zweifelhaft werden, in welchen Casum diePerson gesetzt werden soll; z. B. ob ich sagen muß:er sticht mich in den Finger, oder mir; duroirst ihm in die Fersen stechen, oder ihn; erlobt mich in das Gesicht, oder mir. Eigent-lich hat der Dativ, als der eigentliche Casus der Per-son, schon das Vorurtheil vor sich; allein, da sich dieWirkung des Verbi auch unmittelbar auf Personenerstrecken kann, die aber alsdann als Sachen ange-sehen werden, er schlügt mich, er sticht mich:so ist es, wenn sich nicht der Gebrauch schon für einenCasum entschieden hat, folglich der andere das Gehörbeleidigen würde, gleichgültig, welchen Casum man
Adel,D.Spr.II.L. "Ee ge-