464 i. Th. 4.Abschn. Syntax.
Quitt, ein im Hochdeutschen veraltetes Work,für los, ledig: einer Sache quitt seyn.
Satt, so fern es überdrüssig bedeutet: seine»Lebens, der Arbeit sarr seyn.
Schuldig, nur in der Bedeutung, eines Ver-gehens schuldig seyn, sich keines Verbre-chens schuldig wissen. Zn einer andernBedeutung bekommt unschuldig die Präpo-sition an.
Theilhaft, Theilhaftig: sich anderer Sün-den theilhaftig machen.
Überdrüssig: einer Sache überdrüssig seyn.
Verdächtig: eines Vergehens verdächtigseyn; auch mit wegen.
Verblichen und Verfahren, nur mit dem Ge.nitive Todes in den veralteten Ausdrücken,Todes verblichen, verfahren seyn.
Verlustig: einer Sache verlustig werden.
Verständig, nur in der Bedeutung, einer Sa»che verständig seyn, sie verstehen.
Voll, in der hohem Schreibart, voll der Gü-te des Herren. Außer dem ohne Rection,ein Glas voll wein, ein Beutel vollGeld. In einer andern Bedeutung auch mitvon.
Werth: ein Arbeiter ist seines Lohneswerth; aller Ehre werth. Wird derWerth in Zahlen oder nach Geld bestimmt, sosiehet der Accusativ: das Haus ist zehenThaler werth; keinen Heller werth.
Würdig: er ist dieser Ehre, dieses Vor-zuges, dieses Amtes nicht würdig.
So