Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
465
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i. Kap. 9. Adverbia . §. 74z. 465

So auch ihre Gegensätze, unbefugt, unbe-wußt, uncingedenk, unerfahren, ungewohnt,unfähig, unkundig, unwerrh und unwürdig.Diejenigen aller dieser Adverbien, welche conerescie-ret werden können, behalten den Genitiv auch nachder Concretion, S. §. 627.

§. 74z. Von den Umstandswörtern, welche den Mit demDativ erfordern, ist bereits bey den Präpositionen Dative ,gehandelt worden. Hier haben wir es nur mit denBeschaffenheitswörtern zn thun, welche mit diesemCasu verbunden werden. Der Dativ ist überhauptder Casus Veö persönlichen Gegenstandes, und dieserBegriff ist auch der herrschende, wenn er nach Be.schaffenheitSwöi'tern gesetzt wird, indem er allemahlnach solchen Wörtern dieser Art siehet, deren Be-griff sich durch einen Umweg auf ei» andres Ding 'beziehet, besonders wenn es eine Person ist, oder alsPerson betrachtet wird: das ist dir heilsam, vor-theilhaft, nochwendig, nützlich. Wird dasDing hingegen nicht als eine Person betrachtet, sowird das Verhältniß durch eine Präposition ausge-druckt: heilsam für die Augen, zu einer Ab-sicht nothwendig, nützlich. Ost wird freylichauch das Verhältniß drs persönlichen Gegenstandes >durch eine Präposition ausgedruckt: gegen jeder-mann freundlich, dankbar gegen Gocc, mirjemanden verwandt seyn, seltener mit dem blo-ßen Dativ, einem verwandt seyn. Allein ausallem erhellet, daß die Empfindung des pn'sönlichen,Verhältnisses nicht allemahl gleich klargewesin, u«ddaß oft Fälle gekommen, wo man eS durch eine Prä-position näher zu bezeichnen nöthig gefunden.

Die Beschaffenheirswörter, welche das Verhält-niß des persönlichen Gegenstandes durch den bloßenAdel. D.Spr. U.V. Gg Dativ,