Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
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i. Kap. 9. Adverbia . §. 744.745. 467

des persönlichen Gegenstandes bleibt: einem ZUgesdachr, verbunden, befohlen u. s. f. seyn.

§. 744. Gemeiniglich gibt man die Adverbia , und mitwelche ein Maß, ein Gewicht, ein Alter lind einen dem Accu-Werth bedeuten, wenn diese Umstände durch Zahl- s'ttive.Wörter bezeichnet werden, als solche an, welche denAccusativ erfordern: es ist zehen Ehlen lang,fünf Pfund scdwer, fünfzig Jahr alt, einenFuß breir, keinen Thaler roerrh. Altnn hierrühret ver Casus gewiß nicht von dem Beschaffen-heitöworte, sondern von dem Verhältnisse selbst her,und das Adverbium dunct nur den mangeliaften Be-griff des Verbi seyn zu ergänzen. DufeS erhelletsehr deutlich, wenn man Statt desselben ein Verbummit einem vollständigen Prädicate sehet, da denndas Adverbium als unnöthig wegfällt und dcch derCasus bleibt, daher derselbe nicht von diesem herrüh-ren kann. Es ist zehen Pfund schwer, ist ebenso viel als, ee rviegcr zehen Pfund; es ist einenFuß lang, eben so viel als, es erstreckt sich einenFuß in die Länge; das Zxind ist erst vierlVochen alt, eben so viel als, es lebt erst viertVochen. Hier ist kein Adverbium und doch derAccusativ, welcher daher von dem Verhältnisse selbstherrühren muß, welches als der leidende Gegenstanddes Verbi betrachtet wird. Es gibt also üine Ad-verbia, welche den Accusativ erfordern. S. §. 732.

§. 74?. Zum Beschlusse dieses Abschnitt-'S muß Gebrauchnoch etwas von den VcrneinungSwörtern gesagt wer- der Ver.den, weil in Anschling derselben der Gebrauch oft """""2'abweichet.

Die rohen Völkern so natürliche Begierde, Nach-druck durch leere Schälle zu erhalten, hat in man-chen Sprachen die Häufung der Verneinung ein-

Gg 2 gcsiihret,