468 i.TH. 4-Abschn. Syntax.
geführet, und in der Deutschen war sie ehedem/ehrallgemein. Ottfried, Notker und alle ihre Zeitge-nossen setzen oft zwey Verneinungen zusammen:nieclit ne, Notker für nicht. Diese Gewohnheit hatsich nicht allein im Oberdeutschen, sondern auch in an»dem gemeinen Mundarten bis auf die neuesten Zeitenerhalten: sie haben kein Glück nicht mehr;wenn der nichts nicht fühlt, Logau; das hatnie kein Mensch gesehen, für nie ein Mensch;wer nimmer nichts versucht, der weiß nicht,was er kann, Logau, für nimmer etwas;wenn der nichts nicht fühlt, johenst. es istin ihm kein Geist mehr nicht, Opiß; habtihr nichts eignes nicht? eben ders. Im Hoch-deutschen ist diese Verdoppelung der Verneinung feh-lerhaft, außer wenn beyde Verneinungen als zweyverschiedene Sähe angesehen werden können: nein,zu keiner Zeit, oder niemahls will ich ihn wie-der sehen; nie, nie, zu keiner Zeit soll es ge-schehen.
Wenn daher ein Verbum bereits eine' Vernei«ming in sich schließt, so darf solche gleichfalls nichtwiederhohlet werden: er läugnece, daß er es ge,than habe; sie verboth, untersagte mir, ih-ren Nahmen zu nennen. Bey hindern undsich hüten, ist die Verneinung nicht fo deutlich, da-her sie wiederhohlet wird, wenn der Nachsatz durchdaß ausgedruckt wird: er hinderte mich, daßich nicht kommen konnte, hüre dich, daß dunicht fallest. Folgt aber der Infinitiv mit zu, somuß sie wegbleiben: das hinderte mich zu kom-men; hüre dich zu fallen. Noch verwerflicherist diejenige Nachahmung des lateinischen, da mannach fürchten den Gegenstand der Furcht, wenn er ei-nen eigenen Sah ausmacht, mit nicht verbindet: ich
fürchte