ZI4 I.TH. 4.Abschn. Syntax.
die Stelle gleichgültig: mein Vater, der Aonig,oder der Zxönig, mein Vater.
Mine Er- §. 768. Außer der Apposition und den eigcnt-M'.umen sjchen Beftimmungswö! tern des Substantives kann,der Sud- dasselbe noch auf verschiedene Art erkläret oder näherp«"^. best.mmt werden.
1. Durch einm Genitiv. Daß dieser michvoran stehen könne, ist bereits §. 621 bemerker, unddasilbst zugleich erinnert worden, daß diese Stelledes Genitives fehlerhaft wird, wenn dadurch dasandere Substantiv von feinen Bestimmungswörterngetrennet wird. Wohl aber läßt sich die Präposi-tion durch einen solchen Gmitiv von ihrem Substan-tive trennen, in welchem Falle aber dasselbe den Ar-tikel verlieret, weil der Genitiv die Selbständigkeitschon hinlänglich bestimmet: mir des Landes Besrvillung, für, mit der Bewilligung des Landes.
2. Durch eine Präposition mit ihrem Casuod?r mit einem Umstandsworts, welche allemahl aufdas erklärte Substantiv folgen: der Aörn'g vonSpanien , Liebe zur Tugend, ein Überfallvon hinten. Eigentlich siehet jede Präposition,als der regierende Theil vor ihrem Cafu oder demregierten Worte. Allein es gibt deren doch einige,welche demselben entweder allemahl oder nur in man-chen Fällen nachgesetzet werden, wie bey der jehrevon den Präpositionen bereits bemerket worden: Je-derzeit stehen hinten: halben und halber, (§.506,)entgegen, (§. 51?,) zuwider, (§. 517,) und gewis.ser Maßen auch gegen über, (§. 522.). Nur zm-weilen: ungeachtet, (§. 508.) wegen, (§.509,)nach, (§. 514,) durch, (§. 520,) und zu Folge,(§. 526.).
z. Durch
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