i.Kap. Allgemeine Grundsätze. §.14. 66z
ganz willkührlich seyn sollen, willkührliche Zeichenober eben so wenig ihr Glück machen können, alswillkührlich erfundene Wörter. Und gesetzt, mankönnte solche vollkommene Zeichen erfinden und all-gemein machen, wie lange werden sie denn so voll-kommen bleiben, da sich die Aussprache mit der Cul-tur von Zelt zu Zeit verändert? 2. Die eben ge-dachte Veränderlichkeit der Aussprache. Die Schriftist nicht so wie die mündliche Rede bloß für den ge-genwärtigen Augenblick bestimmt, sondern für einelängere Dauer. Sie würde daher ihre Absicht, diemöglichst leichte Verständlichkeit verfehlen, wenn sieallen Veränderungen der Aussprache auf dem Fußenachfolgen wollte, z. Hierzu kommt bey denjenigenVölkern, welche mehrere Mundarten und unter den-selben eine allgemeine und allen gleich verständlicheMundart haben, noch der Umstand, daß alle diejeni-gen, welche sich dieser allgemeinen Mundart bedimmwollen, ihrer provinziellen Aussprache entsagen müs-sen. Das heißt mit andern Worten, wer allgemeinverständlich deutsch , d. i. Hochdeutsch schreiben will,darf nicht so schreiben, wie er spricht, weil er sonstzwar die Mundart si'iner Provinz, aber nicht Hoch-deutsch schreiben würde. Im folgenden hiervon einmehrcres.
Diese nähere Bestimmungen des eben gedach-ten Naturg."sche6, schreib wie du sprichst, findnun in de» übrigen Sähen des §. 12. angegebenenGrundgesetzes enthalten, und bestehen in Befolgungder besten Aussprache, der erweislichen nächsten Ab-stammung, und des allgemeinen Gebrauches, wel-che im folgenden näher untersuchet werden müssm.Nimmt man indessen dieses Gcftß, so wie eö da liegtt,so folget daraus: i. daß man jeden deutlich gehör-ten einfachen laut mit seinem eigenen Zeichen schrei-
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