ben müsse; ein Saß, der wegen des bekannten Miß-verhältnisses der Schriftzeichen zu den gangbareneinfache» Lauten, die meisten nahern Bestimmungenund Einschränkungen erfordert, 2. Daß man nichtanders schreiben müsse, als es gehöret wird, z. B.nicht verHöhlen, ergötzen, Münch, Gülden,hintern, z. Daß man nicht mehr schreiben müsse,als wirklich gehöret wird, z.B. nicht Ambr,L.amb,Mägdchen , weil in den beyden ersten kein d undjn dem letzten kein g gehöret wird, 4. Daß mandas Gehörte nicht doppelt oder überflüßig bezeichne,z. B. nicht Vrodt, unnd oder unndr, Brannd,gany, Hery; und 5. daß man aber auch nichtweniger schreibe, als wirklich gehöret wird, z. V.nicht Damf, smir,Rnab, Muse, otimn, Füse.So sehr nun auch diese fünf Säße jn der Folge nä-her bestimmt werden müssen, so sind es doch nichtsowohl Einschränkungen, als vielmehr nur nähereBestimmungen des allgemeinen Naturgesetzes derSchrift, und die Aussprache bleibt, wenn sie ein-mahl allgemein ist, doch immer das höchste Gesetz,dem alle Übrige Betrachtungen, so fern sie demselbenwidersprechen, nachstehen müssen. Man schreibt da-her Eingeweide, einheimisch, Zettel, Üxnob--lauch, dreyßig u, s. f. weil sie allgemein so gespro-chen werden, wenn gleich die Etymologie und Ana-logie Ingeweide, inheimiscb, Gchedel oderSchedul , Aloblauch oder nach anderer AbleitungAnopsiauci) und dreyzig erfordern sollte.
Eine Schwierigkeit entstehet hier besonders inAnsehung der aus fremden Sprachen entlehntenWörter, wo die Fragen aufgeworfen werden können,5. ob man sie so schreiben müsse, wie sie im Deut-schen gesprochen werden, oder ob man ihre cigen-khümliche Schrift und Aussprache befolgen müsse,
z.V.