Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
662
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662 2. Th. Von der Orthographie.

näher bestimmt und eingeschränket werden muß, sowenig kann es auch in einer nur einiger Maßen aus-gebildeten Sprache zur Leitung der Schrift hinläng-lich seyn, wenn es die Absicht derselben, die allge-meine und möglichst leichte Verständlichkeit erreichensoll. In der Hieroglyphe würde dieses Gesetz lau-ten : mahle roie du denkst; aber wer siehet nicht,daß dieses Gesetz sehr vieler Einschränkungen und nä-herer Bestimmungen bedarf, wenn die Bilderschriftnicht allein andern, sondern selbst dem Schreibendennach einiger Zeit verständlich seyn soll, weil die Be-zeichnung der Begriffe und Vorstellungen durch Bil-der oder Zeichen zwar nicht ganz willkührlich ist,aber doch großen Theils auf stillschweigende Verab-redung beruhet. Die Buchstabenschrift ist zwar un-gleich vollkommener als die Bilderschrift, und be-darf daher auch so vieler Einschränkungen nicht;aber sie ist doch nicht ganz vollkommen, und kann esnie seyn, weil nichts endliches vollkommen seyn kann.Das bloße Naturgesetz ist daher für sie eben so we-nig hinreichend, als für den unvollkommenen inder bürgerlichen Gesellschaft lebenden Menschen hin-länglich ist.

Die Ursachen, warum dieses Gesetz in einer jedennur einiger Maßen ausgebildete» Sprache schlechter-dings näher bestimmt werden muß, sind bereits in demvorigen angezeiget worden. Ich will sie hier kürz-lich wiederhohlen, i. Die Unvollkommcnheit allerSchriftliche», welche nie das genaueste Verhältnißzu den Tönen des Mundes haben und haben können.Es ist nichts leichter, als hierauf zn antworten, daßman denn solche vollkommne Schriftlichen ersindenund einführen müsse. Allein es ist auch bereits imvorigen gezeiger worden, daß dieses gegenwärtig ge-wisser Maßen unmöglich ist, iveim die Zcichen nicht

ganz