Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1782)
Entstehung
Seite
661
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i.Kap. MgemcineGrundjatzc. H.iz.14. 66:

cke und der Schönheit allemahl nachstehen. Es ver-stehet sich von selbst, daß diese Vermischung.derSchriftarten nicht gemißbraucht werde.

Von andern Wörtern aus fremden Sprachen,welche nicht eigene Nahmen sind, werden alle die- 'jenigen, welche im Zusammenhange der Rede anStatt Deutscher Wörter gebraucht werden, gleich-falls mit Deutschen Buchstaben geschrieben, siemögen übrigens das Deutsche Bürgerrecht erhaltenhaben oder nicht: der Apostel Paulus , dasEvangelium Matrhär, das Concordar, An-tiquitäten. Wird aber ein fremdes Wort aus-drücklich als ein fremdes Wort angeführet, oder fin-det man nöthig, einen völligen Ausdruck oder Saßaus einer fremden Sprache zu entlehnen, so erfordernnicht allein die Natur der Sache, fondern auch diemöglichst leichte Verständlichkeit, alle solche Wörterund Ausdrücke mit der ihnen eigenen Schrift zuschreiben: das TVort ^--705, das Derbum amu,die Sache rvard nemiue contracli^eme beschlosssen, das uon ^!ux ultra der Philosophie. Hierkann die Vermischung verschiedener Schriften, denGeschmack nicht mehr beleidigen, als die Vermi-schung verschiedener Sprachen, und wenn das Be.dürfniß diese erfordert, so muß es auch jene dulden.

§. 14. Man schreibe 2. wie man spricht. Wie manDieses ist das erste. Gesetz einer jeden Buchstaben- spricht,schrist, welches ganz in der Absicht dersilben, die Tö-ne des Mundes dem Auge sichtbar darzustellen, ge-gründet ist, und unmittelbar daraus folget. Es istdaher das Naturges ß der Schrift, aber auch weiternichts, und fo wie das Naturgefth in der bürger-lichen Gesellschaft zwar zum Grunde liegt, aber fürdieselbe nicht hinreicht, sondern durch positive Gesetze

T t z naher