Vorrede. xxi
che wir aber nicht bey der Hand haben, und sie da-her auch nicht mit dieser Einleitung vergleichen kön-nen (?).
Auf der 22sten S. heißt es: „ Die gesetzgeben-den Theile einer Sprache stehen in folgender Ord-nung untereinander: i. der Sprachgebrauch,„als die höchste und unumschränkteste Macht.„Was diese nicht bestimmt, entscheidet 2. die„SprachÄhnlichkeit oder Analogie. Wenn„auch diese schweigt, so nimmt z. die Abstam-„mung oder Etymologie das Wort, und wenn„in einem Falle alle diese nichts entscheiden, so ge-bühret 4. dem WolMange eine Stimme.,»Hier scheinet eine Einschränkung nöthig zu seyn,welche Herr A. auch vielleicht selbst in den Ge-danken gehabt (4), aber nicht ausgedruckt hat.Nähmlich: wenn der Sprachgebrauch durch ganzDeutschland und in allen Provinzen allgemein ist,so stehet er allerdings auf der obersten Stufe undhat die höchste Macht; ist hingegen der Gebrauchin den Provinzen verschieden, so muß durch dieAnalogie und Etymologie ausgemacht werden,welche voll ihnen Recht hat, und welches der guteGebrauch ist. Die besten Schriftsteller lassen sichzuweilen durch den Gebrauch ihrer Provinz zuUnrichtigkeiten verleiten, und solche Unrichtigkei-
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(z) Diese kleine Schrift ist bloß die Einleitung gegenwär-tigen Lehrgebäudes, welche auch einzeln mit dem obigenTitel ausgegeben worden.
(4) Nichts weniger als das, wie so gleich erhellen wird.