IV. Deutsche Sprachlehre. lc?5
von dem Sprachgebrauche zu trennen gesucht, undbehauptet, daß zwar der letztere unverletzlich sey,daß sich das aber nicht von dem erstem sagen lasse.Man hat es behauptet, aber nie bewiesen. DerSchreibegebrauch ist nur eine abgesonderte Provinzdes Sprachgebrauches, die mit ihm einerley höch-stes Grundgesetz erkennen muß, weil die Schrifteben dieselbe Absicht hat, als die Sprache, nähm-lich die allgemeine Verständlichkeit. Könnte manden Schreibegebrauch dem Sprachgebrauche entge-gen setzen, so hätte man eben so viel Recht, ihm auchden Bildungsgebrauch, den Gebrauch der Ausspra-che, der Zusammensetzung, den Verbindungsgebrauchu.s.f. zu entziehen; uud was würde denn für denSprachgebrauch übrig bleiben? Nichts als der leereNahme; die Sprache und alles, was zu ihr gehöret,würde den Grillen und der Willkühr eines jedenPreis gegeben werden, und aus einem durch Spra-che verbundenen Volke würde ein neues Babel wer-den, wo mit der allgemeinen Verständlichkeit auchdie Übereinstimmung der Sitten und die Einheitdes Willens verloren gehen würden.
Wie weit man verleitet werden kann, wennman sich nur in einem Stücke dem Gehorsam gegenden Sprachgebrauch entziehet, siehet man an denneuern Reformatoren der Orthographie nur gar zudeutlich. Erst ehren sie noch den Sprachgebrauch,und wollen nur den Schreibegebrauch auf allgemei-nere und bestimmtere Regeln zurück führen; allein,weil hier die allgemeine Aussprache den willkühr-lichen Gesetzen oft entgegen stehet, so fängt man un-vermerkt an, auch diese umzuschaffen, und da maneinmahl im Verbessern ist, so kommt die Reihe garbald auch an die Bildung der Wörter, an ihre Ver-bindung u.s.f. und fo pflügt man so lange eineFur-
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