Von dem Beyworte. §.320.521. 65z
dcrn. Daß es hier keines Plurales fähig sey, gibtschon die Sache selbst, daher die einen und dieandern ein sprachwidriger Gallicismus ist. (2) Inweiterer Bedeutung, alle übrigen Dinge einer Artäußer einem gewissen bestimmten Individuo zu be-zeichnen: es gibt noch ein anderes Murel alsdieses; es ist kein anderer da; ein anderesL^Nahl; eine andere Zeit. Besonders Personenaußer uns: des andern Fehler ausspähen. Wel-che Bedeutung sich wieder in mehrere Unterartenverbreitet, welche hier- anzuführen unnörhig seynwürde.
Da dieß Wort ursprünglich eine Ordnungszahlist, so kann es auch nicht als ein Adverbium ge-braucht werden. Von dem Adjective läßt sich ineiner Bedeutung das Adverbium anders, Ober-deutsch änderst, ableiten; von der Ordnungszahlhat man im Oberdeutschen andcrtens, in andernGegenden anderns; allein im Hochdeutschen ge-braucht man dafür lieber zrvcyrens.
Übrigens leiden die Ordnungszahlen alle dreyDeclinationen der Adjective, nur mit dem Unter-schiede, daß sie, ihrer genauen Bestimmung wegen,häufiger mit dem bestimmten, als mit dem unbe-stimmten Artikel verbunden, und am seltensten ohnealle Bestimmung geseht werden, welches letztere nurin Überschriften zu geschehen pflegt: erster Theil,zrveytes Luch, ftchstes Jahr, siebentes Aaspitel, dritter Tag; für der erste Theil u. f. f.
H. Z21. 2. Die gattenden Zahlwörter oder Galtungs-GattunIs;ahlen bezeichnen eine Eintheilung in zahlen.Arten und Gattuugen. Sie sind mit dem altenGenitiv der Grundzahl und den ehemahligenSubstantive» Hand und Ley zufammen gesetzt.
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