Von dem Beyworte. §.)22. 655
zwanzigmahl. Soll ein solches Umstandswort zueinem Adjective concrescieret werden, so muß es erstvermittelst der adverbischen Ableitungssylbe ig zueinem Adverbio gemacht werden, ehe es die Concre-tions-^aute annehmen kann: ein.e dreymahligeXViederhohlung, nach nwhrmahliger Rüc'!'^kehr, ein sechsmaliges Verboth. Da aber dasWort bloß um der Concr^tion willen in ein Adver-bium übergegangen ist, so kann es auch hier außerderselben nicht als ein Adverbium gebraucht werden.Folglich kann man nicht sagen, ich komme zwey-mahlig, ich rviederhohlre es sechsmahlig; zu«mahl da der Verstand selbst hier keine Beschaffen-heit, sondern einen bloßen Umstand, erfordert. In-dessen lassen sich nur die bestimmten Wiederhoh-lungszahlen dieser Art concrescieren, die unbestimm-ten, und die, welche ein Pronomen oder eine Prä-position vor sich haben , leiden eö nicht ohne Unter-schied. Mehrmahl ist mit der Concretion üblich,vormahlig, nachmahlig, nochmahlig, oft-mahlig, vielmahlig, abermahlig, kommen imHochdeutschen seltener vor; allcmahlig, reinmah-ltg, manchmahlig, jemahlig aber gar nicht.
Wenn ein Redetheil durch die Zusammensetzungmit Nlahl zu einem Umstandsworts werden soll, sopflegt man ihm zuweilen das adverbische s anzu-hangen. So sagt man jemahls, vormahls, nach-mahls, nochmahls, oftmahls, mehrmahls;aber allemahl, abermahl, dießmahl, keinmahl,vielmahl, manchmahl. Es scheinet, daß Mandabey die dunkele Regel in Gedanken gehabt, die-ses s nur da anzuhängen, wo die Bedeutung oderdie Zahl nicht so bestimmt ist. Allein die dunkeleEmpfindung machte auch hier einige Ausnahmen;denn niemahls und damahls sind doch woh! so be-
stimmt.