Von dem Verbo. §. z86.
Allem die geringste Aufmerksamkeit auf den Begriffeines Verbi hatte ihn von der Ungereimtheit diesesSahes überzeugen können. Das Nomen ist ent-weder der Nahme des selbständigen Dinges selbst,d.i. ein SubstcuttivuM) oder etwas Unselbständi-ges, welches jenem als beygelegt oder einverleibt ge-dacht wird. Der Nahme des Dinges selbst kannzuweilen Verba geben, die aber alsdann eine ellipti-sche oder figürliche Bedeutung haben; allein ihreZahl ist so klein, daß sie in keine Betrachtung kom-men. Alle übrige Nennwörter, K i. alle concre-scierte Bestiminungswörter des Substantives kön-nen keine Verba geben, weil ihr Westn darin beste-het, daß sie das Pmdicat dem Substantive schonals beygelegt darstellen; etwas abei?, was durch seineigenthümliches Zeichen schon als beygelegt darge-stellet wird, nicht in einem neueil Nedetheile vonneuem beygeleget werden kann. Die Erfahrunglehret es auch deutlich genug, weil man in der Wur-zel keines einigen Verbi die Spur einer Concretionentdecken wird^
Es bleiben also bloß die BeschaffcnheitS- undUmstandswörter übrig, und diese sind auch in derThat die ergiebigste und für die alten msprüuglichenVerba die einige Quelle. Der Begriff eines Ver-bi kommt auch damit sehr genau übereil,; es legtdem Substantive etwas Unselbständiges in einemund eben demselben Worte bey, und dieses Unselb-ständige ist denn am allerhmifigsten eine Beschaffen-heit oder ein Umstand, folglich ein Adverbium:roch, röchen; faul, faulen; ein, einen, verei-nen; zrvey, ennrvcyen; jehr, sehren, verseh-ren n. s. f. Woraus eben nicht folgt, daß die Wur-zel jedes Verbi gerade noch als ein Adverbium vor-handen seyn müsse. Von sehr vielen ist sie langst
Zz s verloren