Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
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722 I. Th. 2.Abschn. 7. Kap.

leitet werden könnten und müßten. Weil man d<l-bey bloß auf die Bedeutung, nicht aber auf die Bil-dung sahe, so mußte man nothwendig irre gehen.Die Frage ist sehr leicht zu beantworten; die Wur-zel ist überall, wenn man nur die Flexions-Sylbenwegnimmt. Nimmt man von dem Verbo liebeitdie Biegungssylben weg, so bleibt lieb übrig, unddieß ist die wahre Wurzel, welche sich im Präsentiich lieb - e, eben so rein zeiget, als imImperfectoich lied?r--e, als im Infinitiv lieb-en. Amreinsten hat sich die Wurzel der Deutschen Verbo -rum in dem Imperative erhalten, welcher, wo ernicht um des Wohllautes willen das e angenommenhat, allemahl die Wurzel selbst ist, der erste Natur-laut, die erste Interjection, welche ganz natürlich inden Befehl, in daö Geheiß überging, geh, flieh,komm,; aber die übrigen Umstände und Ver-hältnisse erst durch eigene Biegungssylben bezeich-nen mußte.

In den irregulären Verbi'6 hat zwar anch dieerste Person des Imperfectes das Ansehen der Wur-zel; allein es ist nicht mehr die bloße reine, sondernschon eine gebogene Wurzel, ob sie gleich eine eigenearchaische Art der Biegung hat, nähmlich die Ver-tauschung des Hülfslautes mit einem tiefern oderhöhern, schlag, schlug, fall, fiel; wo der Um-stand der vergangenen Zeit durch die Tiefe oder Hö-he des VocaleS bezeichnet wird. Doch davon imfolgenden.

Es läßt sich nunmehr auch leicht entscheiden, inwelcher Form das Wurzelwort in dein Verbo er-scheinet, oder deutlicher, von was für einem Rede-theile das Verbum durch die Biegung entstehe.Court de Gebelin behauptet mit einer ermüdenden Weitschweiffigkeit, daß es ein lTlomen sey.

Allein