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IV.
Deutsche Sprachlehre»
Inhalt.
Was die Sprachlehre ist, §, 34-
Erklärung der Sprachühnlichkeit oder Analogie, zz.
Was Ausnahmen von den Regeln sind, Z. z6.
Sprachregem umfassen nicht alle Fülle, §. 37.
Herrschast ves SMchgebrauchs, Z. zz.
Was Sprachfehler sind, §. Zy.
Ansehen der Schriftsteller, K. 40.
Gesetz gebende Theile in einer Sprache, 41.
Wie die Sprachrcgeln beschaffen seyn müssen, §> 42.
Pflichten und Befugnisse des Sprachlehrers, Z. 4Z.
Würde der Sprachkunst, §. 44.
Theile derselben, §. 4;.
Weitere Eintheilrmg ihres ersten Theils, Z. 4^.
§. Z4-
^Xiese Mundart verdienet daher vorzüglich gram-- Was
mansch, d.i. mit Bewußtseyn und Beob- SMchleh-achtiing der Sprachregeln, erlernet zu werden. Rei- ^ ^'geln sind allgemeine Vorschriften des Verfahrens,d. i. der Einrichtung unserer freyen Veränderungen.Sprachrcgeln sind demnach allgemeine Vorschrif-ten, nach welchen die Wörter einer Sprache gebil-det, gesprochen, gsbeuget, verbunden und geschrie-ben werden. Ihr Inbegriff macht die Gramma-tik oder Sprachlehre aus, welche sich daher bloßmit der Richtigkeit der Ausdrücke beschäftiget, sowie ihre Wahrheit ein Gegenstand der L.ogik ist,und ihr Schmuck in daS Gebieth der Redekunstgehöret.
Sprach-