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C. C. Tacitus von Deutschlands Lage, Sitten und Völkern : Mit erklärenden Anmerkungen, einigen Ausführungen udn Abhandlungen, und einem geographisch-historischen Wörterbuche / von Johann Heinrich Martin Ernesti, öffentlichem ordentlichem Professor an dem Herzoglichen akademischen Gymnasio Casimiriano zu Coburg
Entstehung
Seite
59
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*-===k#$S><====--* 59nicht, um zu ahnden i), nicht auf Geheiß des Heer«führers *), sondern gleichsam auf Befehl der Gott-

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ii. t Kap. 19. und 21. d. B. hier die Rede ju seyn;die TodeSart war aber verschieden.

h) Laut dieser, und anderen Nachrichten, haben diePriester ihres Ansehens wegen, vcrg!. Kap. d.B.die Strafgeroait, welche in ihren Handen war, wohlselbst ausgeübt, nicht etwa, wie man meynen möchte,(hier ist von Krieg die Rede) die Strafen zuerkannt,oder das Urtheil gesprochen. Noch spat müssen siedie Vollzieher der Todesstrafen gewesen seyn, weilwir davon Spuren in einem alten Liede übrig haben,wo ein Sächsischer Konigssohn klagt, daß er intPricfterhanden eines elenden Todes sterben müsse.In des Hrn. Rcctors Hummel Coinpend. deutscher Altertbümer S. 163. ist ein Stück von diesem Liedeangeführt. Es ist so lang nicht, daß in Deutschland vornehme Personen noch die Vollstrecker der Todes--urtheile waren, wie z. E. hier und da der jüngsteRathsberr das scharfrtchterliche Werk verrichtete;daher die Benennung Richter und Nachrichter.Man litt die öffentlichen Bestrafungen von den Prie«stcrn aus Gehorsam gegen die Gottheit um so gc«duldiger , weil man sie für Diener derselben, und fürVollzieher ihrer Befehle hielt.

i) Nicht als Racher des Bösen, nicht aus eigener Macht.

*) welches für die priesterlichc Würde entehrend gewe-stn wäre.