$— ==kcS^>c=-4 95und Flecken richten q). Jedem werden Wl dem VolkeCentrichter r) als Rath und Beystand s) zugeordnet.
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Drey.
p) Haupter in den Gauen oder Pflegen, (vergl. CäsarG. K. VI. 2Z.) die von den Staminshauptern wohlzu unterscheiden sind. Man nennt sie auch Gaugraftnoder Gaurichter.
q) Nämlich in bürgerlichen Privatangelegenheiten (S.K. a) d. B.); nicht in peinlichen oder Criminal-fallen. Da icder freye Deutsche sich selbst Recht undGenugthuung verschaffen konnte; so waren sie auch indieser Rücksicht mehr Schiedsrichter und Friedens»stiften sie vermindern die Streitigkeiten, sagt Cäsar am a. O-
r) d. i. Richter oder Grafen in den Untcrdistricten oderEcnten, (S. 6tcs Kap/v) d. 35.) und besonders da6Wörterbuch in dem Artikel Cent. Die Gauen erstreck-ten sich sehr weit, daß auch in diesem Betracht Un-terrichter nöthig waren, zumal da nicht alle Sache-»vor den iahrlichen Landtagen abgethan werden konnten.
s) Sie waren Gehülfen der Gaugrafen, und unterstützte!»sie mit Rath und That; sie hielten auch mit den Ober-'odcrGaurichtcrn besondere Zusammenkünfte (S. ntcsKap. a) b) und s) d. B.) um das Geineinrecht zuhandhaben, und Streitigkeiten zu entscheiden.