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Vierzehntes Kapitel.
Von der Tapferkeit der Edlen, ihres Gesfolgs/ und von dem Unterhaltderselben.
fommt's zur Schlacht; dann ist'6 Schande für denAnführerg), sich an Tapferkeit übertreffen zu lassen:Schande dem Gefolge, nicht an Tapferkeit seinem An«führer gleich zu thun b). lebenslang fogar Schimpfund Schmach*), ivenn man, feinen Anführer überle«bend, die Schlacht verlaßt c). Ihn vertheidigen, ihn
Gz zu
,) Weil er Anführer ist, und mit gutem Exempel vor-stehen soll.
b) Denn was der Anführer thut, wird auch von ihnengefordert: er der Vorgänger, sie die Nachfolger.
*) Da man damals nur mit solchen Waffen stritt, wl>es auf persönliche Tapferkeit ankam.
c) Wenn man weicht, so das Haupt geblieben ist. Mai»zog sich dann die Strafe der Infamie zu, vergl. Kap.6. Not. c) folgend, d. B.: denn als Gefährte hatteman sich verpflichtet, mit den Waffen in der Handzu sterben, um das Leben seines Führers zu erhalten.So erzahlt Ammianus MareellinuS (XVI. 12.) vonden Gefährten des Köings der Alemannen Chnodo«mar, daß sie sich auch, als ihr König in die Hände
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