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C. C. Tacitus von Deutschlands Lage, Sitten und Völkern : Mit erklärenden Anmerkungen, einigen Ausführungen udn Abhandlungen, und einem geographisch-historischen Wörterbuche / von Johann Heinrich Martin Ernesti, öffentlichem ordentlichem Professor an dem Herzoglichen akademischen Gymnasio Casimiriano zu Coburg
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zugegen*), und prüfen**) die Geschenke: Geschenke,icht zur weiblichen Ergößung ausgesucht k), oder zumPuß der Neuverlobten; sondern Rinder I), ein gezaum.*e6 Pserd m), und ein Schild mit Pfriemen undSchwerdt. Auf diese Geschenke wird die Frau genom-mcn n); und sie bringt dem Manne dagegen auch cini-ze Rüstung x) zu. Das ist ihr vorzüglichstes Band,

das

würfigkeit zu befremden; aber nicht eigentliches Hey-rathsgut brachte der Mann seiner Braut: es wurdennur hochzeitliche Geschenke gegeben , die als Zeichender Ehe die ehelichen Pflichten ihren Gemüthern leb«hast eindrücken sollten. Man wußte von keiner Mit-gift, und erst spat von Morgengabe. Ihr Bcrmo«gen bestand auch nur in Land - und Dicheigcnlhu»^in dessen Besitz immer (doch ohne Nachtheil für Frauenund Kinder) die Manner bliebe,?. S. in dem Gott,histor. Magaz. IV. B. Erst. St. die Abhandlung überdie Ausstattung und Mitgifte unter verschiedenenVölkern.

*) Die Einwilligung der Aeltern und Verwandten gehör«te mit zur rechtmäßigen Ehe: Armin machte mit sei,ncr Thusneldc, des Fürsten Segest Tochter, eineAusnahme, er hakte sie entführt. S. von deutschenGesetzen lind Beyspielen, die Einwilligung der Ael*lern und Verwandten betreffend, in Schützens Schutz-fchr. 2tcmB- S. 189. f.

**) Ob sie annehmcnswürdig sind.

k) Nicht Weibcrschmuck, Geschmeide, Kleinodien.

!) Nur ein Joch Ochsen, S. unten.