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C. C. Tacitus von Deutschlands Lage, Sitten und Völkern : Mit erklärenden Anmerkungen, einigen Ausführungen udn Abhandlungen, und einem geographisch-historischen Wörterbuche / von Johann Heinrich Martin Ernesti, öffentlichem ordentlichem Professor an dem Herzoglichen akademischen Gymnasio Casimiriano zu Coburg
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125
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Neunzehntes Kapitel.

Von der Keuschheit und Straft desEhebruchs.

o leben sie a) in gesicherter Keuschheit b), nichtdurch ärgerliche Schauspiele c), und durch wol-lüstige Gastmähler d) verführt *)» Von Schriftge-heim«

O Die Ehefrauen.

b) Vergl. das vorige Kap. auf welches sich dieses bezieht.

c) Wie die römischen, von welchen Seneca (im ytenBriefe) sagt, daß nichts den guten Sitten nachthei-liger wäre: durch das Vergnügen, setzt er hinzu,schleichen sich leichter die Laster ein.

d) Man schwelgte nicht in Gastmahlern, wie in demwollüstigen üppigen Rom.

*) Unsere Vorfahren wußten weder von den Schauspie«len (ein anderes ist das einzige im 24sten Kap. d. 25.),noch von den schwelgerischen Gastmählern. Wie wenigsie an beyden Gefalleil haben konnten, sehen wirTac. Annal. XIII. 54 ) an zwey Gesandten der Frie-sen, an dem Verrit und Malorir, und aus der ein«fachen Lebensart unserer Vater, (S. Kap. 23. d. B.)die auch bey ihren Tisch» und Trinkgelagen Stattfand.