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hei'mttissen e) wissen Manns - und Frauenspersonennichts. Se!te» geschieht Ehebruch f ) bey einem sozahlreichen Volke *). Die Straft folgt unverzüglich g),»ind ist dem Manne I)) überlassen: der Mann iagt sie
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e) Von Gchcinnussen in Schriften: er meynt vermuth-lich verführerische Schriften, die mit Künsten derLiebe und ihren Geheimnissen, besonders in dichteri-schern Gewände, unterhielten, und vielleicht Vorzug-lich (Tacitus ein Philosoph, ein ernsthafter und tu«gcndhafter Mann) die mythologischen Götkccgeschich-ten, deren ärgerlich- Beyspiele durch Witz und Kunstdes Dichters, wie auch durch den Cchleyer der Wol«lnstscencn, nur um so mehr schadeten. Heimliche Lic«bcszuschriften allein konnte hier der Geschichtschreiberwohl nicht verstehen, da er von beyden Geschlechtern(der Unterschied Maiuicr und Frauen wäre, wie mirdünkt, dann überflüssig), die Urkunde behauptet, undwas er sagen wollte, nicht eben mit dem passendsten(oder seinem Genie gemäßen) Ausdruck, auch fürden Zusammenhang zu wenig, sagen würde.
O Bey den verderbten Römern häufig.
*) Vcrgl. Kap. 4- Not. f).
x) Das Verbrechen war unabbüßlich, und die Strafe,bestimmt, gewiß.
h) Als Richter in seinem Hause; er hatte also allein dieGewalt, über seine ehebrecherische Frau Gericht zuhalten. Auch bey den Römern wurdcil sonst die Ehe-brecherinnen von ihren Mannern bestraft. S. Sue-
ton