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mit beschornem Haupte i) und entkleidet **) in Gegen«wart der Verwandten, aus dem Hause; und peitscht siedann den ganzen Flecken hindurch k). Die Dirne, diesich Preis gab 1), findet keine Verzeihung. Weder
Schön-
lon im Leben des Tibcrius Kap. 35. Vergl. Tacit. Annal. II. 51.
i) Es wurden ihr die Haare zu ihrer größten Schmachabgeschnitten: denn das Haar war eine Zierde derNation, und vorzüglich des Frauenzimmers. Es er-hielt sich auch diese Strafe sehr lange; daher z. C.die Redensart im Sachsen- und Schwabenspiegel;man soll ihr Haut und Haar abschlagen.
**) Vcrgl. Kap. 20. Not. ->) d. B.
ti) Die Landesverweisung mit der Geisclung war nochspat, z. E. bey den Sachsen gewöhnlich. So schreibtder ftomme Erzbischoff Bonifacius ( S Cleffels Ant.S. 52.) an den König der Angeln Edoald (Ethel-bald): „Wenn in alten Sachsen ein Madchen in deinHause ihres V.uers geschändet war, oder eine Fraadurch Ehebruch befleckt wurde, so erwürgte und
verbrannte man sie--oder es wurden ihr die
Kleider bis an den Gürtel abgeschnitten, und banngeiselte man sie; keusche Matronen setzten ihr an altlen Orten so lange zu, bis sie getödtet war."
1) Nicht die Ehebrecherin allein; auch die Hure erhieltkeine Nachsicht: er sagt c| wohl von beyden über»Haupt.