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C. C. Tacitus von Deutschlands Lage, Sitten und Völkern : Mit erklärenden Anmerkungen, einigen Ausführungen udn Abhandlungen, und einem geographisch-historischen Wörterbuche / von Johann Heinrich Martin Ernesti, öffentlichem ordentlichem Professor an dem Herzoglichen akademischen Gymnasio Casimiriano zu Coburg
Entstehung
Seite
130
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oder einen der Nachkommen v) todten, wird fürSchandthat gehalten wj; und gute Sitten vermögenhier mehr x), als anderwärts gute Gesetze y)»

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Olufa / da sie chre schandlich erzeugte Tochter, aufdie sie einen tödtlichcn Haß warf, ulid deren An-blick ihr das Andenken der Schalte immer erneuer-te, nicht aussetzte, sondern ihr durch eine niedrigeErziehung den Haß zu erkennen gak

v) Hier in der Bedeutung: die erst nacbgeboren wur-den; aber nicht, wie bey den Römern, nach demTestamente des Vaters, da die Deutschen ( S. imfolg. Kap. t) ) keine Testamente hatten; sondern nachdem Erstgebornen.

w) Sie hielten es hingegen für eine Ehre, wenn sierecht viele Kinder hatten, gleichwie für eine Schamdc, kinderlos zu seyn.

x) Es bezieht sich dieses zwar eigentlich auf das Tod--ten der Kinder; aber Tacituö bemerkt es doch alseine gemeine Sache.

y) Die Deutschen scheinen überhaupt wenige Gesetze ge-habt zu haben, und die sie hatten, waren nicht ge-schrieben; erst im fünften Jahrhundert fieng manan, Gesetze aufzuschreiben. Man handelte und lebtezuvor nur nach hergebrachten Sitten und Gewöhn-heiten.