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herrscht, uneingeschränkt und willkührlich e). DieWaffen sind nicht gemein, wie bey andern Germanern f );sondern verschaffen stehen sie unter der Aufsicht einesSclaven ^ : weil das Meer von dem plötzlichen Einfallder Feinde bewahrt, und ietjte in Waffen auffer demKneqe leicht Auc-fchweisung begehen. So ist eö frey«lich dem Könige nicht nützlich, wenn er einen Edlenoder Freyen, oder auch nur einen Freygelassenen über dieWaffen setzt.
e) Vcy diesen ftorlv.schei, Völkern hatte also die Frcy<heic der Ocntschen völlig ein Ende. Sie wurden(wenn anders Tacitns in Absicht auf alle NordischenStämme recht unterrichte! war) von despotischenMonarchen regiert, die blinden Eehorscnn fordcr«tcn. Vergl. vorig. Kap. Not. e) f) und Kap. 7 d) d. B.
f) S. Kap. 13. a) b). d. %.
g) königlichen Sclaven.
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Fünf