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C. C. Tacitus von Deutschlands Lage, Sitten und Völkern : Mit erklärenden Anmerkungen, einigen Ausführungen udn Abhandlungen, und einem geographisch-historischen Wörterbuche / von Johann Heinrich Martin Ernesti, öffentlichem ordentlichem Professor an dem Herzoglichen akademischen Gymnasio Casimiriano zu Coburg
Entstehung
Seite
85
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Die Strafen des Ehebruchs bestätigen dieß noch mehr.Sie waren fürchterlich, aber dem Verbrechen gemäß. Sieergiengen blos über die Frau, weil sie zu gleichen Pflich-ten, zur gegenseitigen Beschützung der Rechte ihres Man«nes verbunden, und nach dem Contract noch mehr daz»aufgefodcrt, es allcine war, die durch Zulassung des-sen, wissentlich und mit Willen, jenen Verbindlichkeiten«offenbar entgegen gehandelt hatte. Unwürdig, fernerhinals eine Milgenossin der deutschen Ehre, in dem Hausedes Mannes, und unter der Gemeinheit wohnen zu kön»nen, wurde sie so fort daraus verflossen, mit Schandeder Sclaverey überhäuft, mit Schlagen verfolgt, bis siefremde Gränzen erreicht hatte.

Mein Urtheil würde zu spat kommen, wenn ich das,tvas manchen als unzulässig, unschicklich, wild und barba»risch hierin vorkommen möchte, auszeichnen, und nach un»seren Gesetzen, Pflichten, Sitten und wechselseitigen Wer-Kindlichkeiten beleuchten wollte. Wer will, mag es fürsich thun. Tacitus hat es schon einigermassen vor ihm ge--than. Kein Altdeutscher lacht über ein solch Verbrechen,und verführen und sich verführen zu lassen, wird nicht mitder feinern Denkungsart des ausgebildeten Jahrhundertsentschuldigt. Nur dieß ist mein Vorsatz, den Gesichts«punct anzugeben, woraus die Sitten unserer Vorfahrenmüssen gesehen werden. Sie konnten keinen andern Grundzu der Strenge dieser Behandlung haben, als den ihnender gesetzte Ernst für ihre Freyheit anbot. Um diese zubeschützen, waren sie manchmal bis zur Wildheit aufgc«bracht. Und warum sollte ich sie darin tadeln? Alle an-dere Veranlassungen, von der Religion, und der Anstan-

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