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Ganzen nicht. Für den Ehebruch waren die Strafen scharfgenug, und das übertretene Gesetz der Keuschheit konntedie feinigen auch haben, und hatte sie wirklich, wennman mit einigen die Worte deß Tacitus, die' ich aber vonder Ehebrecherin verstehe, hieher ziehen will, daß ncmlicheine gemein gemachte Keuschheit keine Vergebung habe,und niemals einen Mann finde.
Nun sind noch zwey Laster übrig, die man den <&iUUn unserer Vorfahren aufbürdet. Wenn man das, wasich bisher zu ihrem Lobe gesagt habe, mit einiger Auftmerksamkcit betrachtet, so ist es unmöglich, daß sie dieVerbrechen an sich gehabt haben, deren man sie beschul-diget. Sie haben ausserdem, diese Verbrechen, eine sogenaue Vcrwandschaft mit meinem Thema, daß ich esunvollendet lassen würde, wenn ich sie nicht dieserwegeitnoch vertheidigen wollte.
Das erste ist das Aussetzen der jungen Kinder aufdem Rhein , eine Gewohnheit, die, wenn sie wahr wäre,nicht viel von der Aussetzung der Kinder bey den Griechenunterschieden seyn würde. Man schleppt sich mit der Fcubel, daß msscre Vorfahren die böse Gewohnheit gehabt,hie neugcbohrnen Kinder zur Probe ihrer Aechchcit aufden Rhein auszusetzen. Sie legten sie in ein von Rohrgeflochtenes Kastgen, andere sagen , in ihren Schild, undsetzten sie auf den Rhein , dahin, wo der Strom am starbsten war. Die von den Wellen verschlungen wurden,wurden als unachte, die aber verschont blieben, als achteKinder angesehen und erkannt, und von dieser Gewöhneheit soll auch der Rhein seinen Namen haben. Er hieß
also