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Wo» GOites Gnaverr, Wir Augusius Hertzogzu Sachsen, des H. R. R- Ertzmarschall unSChurfürst:c> Entbieten allen und jeden :c. :c.
(^^hrwürdiqe Wohlgcbohrne lind Edlc, auch Würdige sie-«3f« be Andächtige und Getreue: Ob wohl hicbcvor aufctzlicheu, und dann auch den nächsten Reichs-Tage,so vol'schicnes siebentzigstcn Jahrs zu Speyer gehalten ist, beyschweren Pönen statuiret und geboten worden, das? die Obrig-seifen bei, ihren Druckerei,cn, Buchführern und sonstcn ernst-lt6,e Verschling thun sollen, damit keine Schmahcbüchcr,„der de, gleichen, dardurch nichts guts, sondern nur Zanck»-Aufruhr, Mißtrauen und Zmrcnrnmg alles friedliche» We-sens angesiifftet, öffentlich oder heimlich gedruckt, vcrkaufftvdcr sonsten ausgehen sollen» Wir auch zu gehorsamer Folgedcßclben gebührlich befehlich an Rcetor», Magistern nni?Doctorn unserer Universitäten zu Leipzig und Wittcnbcrg, des-gleichen auch an Bürgermeister und Rathe etzljchcr UnsererStädte haben ausgehen laßen; So kommen Wir doch iu ge--Äße 1 Erfahrung, daß solchem des heiligen Röm. Reichs undHsttiii Gebot au vielen Orten nicht gelebet, sondern zu ge-sehen werdm will, daß hin und wieder allerley schandloseSchmäheschrifften, und Bücher gedruckt, und ohne alles Stra-fen, zuvorab auf den gemc-ucn Iahroiarcktcn Meßcn und ii;andern Versammlungen umbgetraqcn, feil geben , kaufft undausgebreitet/ darunter dann auch niemand^ es sey Obrigkeit,Herr oder Unterrhan, verschonet werde.
Dieweil dann solche vcrmeßene ungcscheuchte Frechheitdes lästerlichen Drückens, und Schmahens um so viel mehrzu coercit.cn , lind allenthalben abzustellen; so setzen, ordne»un^ wollen Wir, daß hinfort in Unsern Churfürstenthumcn,Landen auch der zugehörigen Stifftcn und Schulzverwandteirae^'eten, an keii'cm entern Orte, dann zu Mttenberg,j!.eip;ig und Dreßoew, Buchdruckcrcyen zuhalte» verstattetweiten, und jousten alle Winckeldruckereye» hiermit stracksabgeschafft jcvn sollen.
Ferner, so befehlen Wir hiermit auch ernstlich, ord-neu und wollen, daß Hinfurt keinen Buchdrucker jug^lassen,vdcr thme zu drucke» verstattet werden soll, der nicht zuvornvon Unser» Rathen bau» redlich, erbar, und alleydinge tüg-
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